PfübEx

 

Effiziente Bearbeitung von eingehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
unter IBM Notes

Softwarelösung zur Bearbeitung eingehender Pfändungen

 

PfübEx für HCL Notes/Domino (früher IBM Notes) ist eine bewährte Bankensoftware zur hoch effizienten Bearbeitung sämtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, vorläufigen Zahlungsverbote und der europäischen Kontenpfändung (EuKoPfVO).

 

Kreditinstitute zwischen 250 Mio. und 9 Mrd. Euro Bilanzsumme arbeiten mit PfübEx. Kaufpreis und Lizenzgebühr richten sich nach der Bilanzsumme. Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt daher bei jeder Bankgröße. Schon bei 5 Minuten Zeitersparnis bei einer neuen Pfändung amortisiert sich PfübEx im ersten Jahr der Anwendung.

 

Atruvia (früher FIDUCIA) geprüft

Das bietet das Notes/Domino-Programm
PfübEx

  • Zentrale oder dezentrale Pfändungsbearbeitung
  • Dokumentierter Mailverkehr
  • Drittschuldnererklärungen (DSE) auf Knopfdruck in Kurz- und Langform wählbar
    (aktueller Stand 12/2021 - inkl. PKoFoG)
  • Pfändungen im Vorrang werden automatisch in die DSE übernommen
  • Wiedervorlagen
  • Schuldner, Gläubiger, Prozessbevollmächtigte und Amtsgerichte inklusive aller Kontaktdaten in nur einer Datenbank
  • Auftragsvorlagen (individuell änder- und erweiterbar) mit Mustertexten
  • Exportfunktion
  • Statistiken lassen sich ganz einfach erstellen
  • Pfändungshistorie (schnell nachvollziehen wann, was, von wem gemacht wurde)
  • Revisionssicherheit
  • Lückenlose Dokumentation durch fortlaufende Nummerierung jeder Pfändung
  • Für die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gerüstet (Löschroutine)
  • Die Einbindung von eigenen Teilmasken ist möglich
  • Schnittstellen zu Prompt Korrespondenz und Cosmos-Kundendatenbank
  • Umfangreiche Sortier- und Auswertungsmöglichkeiten (Berater, Geschäftsstellen, Statistik…)
  • Kennzeichnung von Pfändungsschutzkonten

PfübEx besticht durch die äußerst einfache und am Workflow orientierte Bedienung und erreicht hierdurch bei neuen Anwendern innerhalb kürzester Zeit eine sehr hohe Akzeptanz.

Eigenschaften

 

 

Bähr & Partner Bankensoftware
Softwarelösungen für Banken und Sparkassen

Bähr & Partner Bankensoftware wurde 1992 gegründet. Weit über 100 Kreditinstitute haben sich in dieser Zeit für eines unserer Produkte entschieden. Als Nischenanbieter konzentrieren wir uns inzwischen nur noch auf ein Produkt.
Getreu dem Motto: „Lieber weniger und dafür richtig gut!“ [...]

Durch die ständig wachsende Menge an Pfändungen, die täglich von den Banken zu bewältigen sind, haben wir bereits 2003 den Bedarf für eine anwenderfreundliche Softwarelösung für diesen Bereich erkannt. Daraus ist "PfübEx" für HCL Domino/Notes (früher: IBM Lotus) entstanden. Seit dieser Zeit haben wir PfübEx dank der Anregungen unserer Kunden ständig weiter entwickelt.

Als kleines Unternehmen sind unsere Stärken Flexibilität und Kundennähe. Wir hören aufmerksam zu. Gute Ideen unserer Kunden werden kurzfristig umgesetzt. Wir bieten ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Das beste Angebot im Markt zu haben ist stets unser Ziel. Zufrieden sind wir dann, wenn wir Qualitätsführer sind und unsere Kunden zufrieden sind.

 

Sehen Sie auf dieser Seite einen Auszug aus unserer Referenzliste.

FAQ

  • Ist PfübEx von der FIDUCIA zertifiziert?

    Ja.

  • Können Anwender eigene Vorstellungen einbringen?

    Ja, das ist einer unserer Stärken. Wenn Verbesserungen und Anregungen für alle Anwender interessant sind, setzen wir das ohne Zusatzkosten im Rahmen der Lizenzvereinbarung für alle um. Individuelle Anpassungen sind gegen Bezahlung grundsätzlich möglich.

  • Ist das P-Konto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG berücksichtigt?

    Ja, die Drittschuldnererklärungen sehen alle nötigen Erklärungen vor.

  • Ist die vorläufige Europäische Kontenpfändung bereits enthalten?

    Ja, Sie können bereits Europäische Kontenpfändungen einpflegen und die Drittschuldnererklärung gegenüber dem Amtsgericht abgeben.

  • Ist die neue Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigt?

    Ja, das „Recht des Kunden auf vergessen werden“ (gem. EU-DSGVO) ist durch automatisierte Löschmöglichkeiten gewährleistet.

  • Können auch Nichtkunden erfasst werden?

    Nichtkunden können erfasst und gesondert gekennzeichnet werden. Später ist die Sammellöschung von Nichtkunden nach Ablauf von der Bank zu bestimmender Fristen möglich.